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1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (EINFÜHRUNG) 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden und sind für beide Seiten rechtsverbindlich. Für den Fall, dass die vereinbarte individuelle Vereinbarung von den veröffentlichten Bedingungen in den Abschnitten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, wird die in der Arrangement-Vereinbarung veröffentlichte Bestimmung / Anforderung angewendet.

 

2. INHALT DER REISE
Der Reiseveranstalter garantiert dem Reisenden die Durchführung des Reiseprogramms enthalten in dem Propagandamaterialien (Broschüren oder Reiseprogramme). Die in den Propagandamaterialien enthaltenen Informationen dürfen nur durch Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden geändert werden, wenn der Reisende vor Abschluss des Vertrags informiert wurde. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, eine solche Möglichkeit in seiner Propagandamaterialien ausdrücklich anzugeben.

 

3. VORHERIGE MITTEILUNG 
Der Reiseveranstalter ist spätestens bei der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet, entweder im Reiseprogramm, Propagandamaterial oder schriftlich oder in einem anderen dauerhaften und dem Reisenden zugänglichen Medium, den Reisenden über die grundlegenden Grenz-, Visums- und Gesundheitsformalitäten, und im Blick zur Reise und Bleibe am Bestimmungsort und die Zeit, die benötigt wird, um diese Formalitäten zu erfüllen, informieren.

 

4. ANMELDUNG UND VERTRAG 
Der Reisende kann sich für eine vom Reiseveranstalter organisierte Tour über Website, E-Mail, Telefon, Fax und andere Fernkommunikationsmittel sowie an andere autorisierte Vertreter anmelden. Mit der Unterschreibung des Vertrages, des Gutscheines, der Anmeldung oder mit Diktierung der Nummer seiner Kreditkarte über Fernkommunikation akzeptiert der Reisende diese Bedingungen der Reisebuchung, die er zuvor sorgfältig studiert hat. Bei der Anmeldung und zum Zweck der Reservierung des ausgewählten Dienstes zahlt der Reisende 30% des Pauschalpreises (pro Person), sofern im Programm nichts anderes angegeben ist. Der Restbetrag zum vollen Paketpreis muss spätestens 21 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist (mit Ausnahme von Ratenzahlungen).

 

5. PREIS DER REISE
Für jedes Programm / Anordnung der den Service / die Vereinbarung abdeckt, wird der Preis hervorgehoben. Der Reiseveranstalter kann eine Erhöhung des vereinbarten Preises fordern, wenn nach Abschluss des Vertrages eine Änderung des Wechselkurses, Transportkostenerhöhungen (einschließlich Kraftstoffkosten) oder eine Erhöhung der Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (in Flughäfen, anderen Häfen usw.), die den Preis der Reise betreffen, die der Reiseveranstalter nicht wusste oder nicht wissen konnte. Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis erhöhen für maximal 10% des vereinbarten Preises und für den Fall, dass die Erhöhung mehr als 10% beträgt, ist der Reisende berechtigt, den Vertrag zu kündigen und hat das Recht auf Rückgabe vom bereits bezahlten Betrag. Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis spätestens 21 (einundzwanzig) Tage vor Reisebeginn erhöhen.

 

6. RECHT DES REISENDEN AUF STORNIERUNG 
Der Reisende hat das Recht, die Reise mündlich oder schriftlich im Büro des Reiseveranstalters zu annullieren, in dem er sich für die Reise anmeldete. In diesem Fall hält die Agentur einen Teil des bereits bezahlten Betrages, in der Höhe welche vom Datum der Reisekündigung abhängt (sofern nicht anders im Programm angegeben):

• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises, mindestens € 30,00  

• 29-22 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises

• 21-15 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises   

• 14-08 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises

• 07-00 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

• nach der Abreise: 100% des Reisepreises

Wenn die tatsächlichen Kosten oder wenn der Anteil der Fixkosten der Gruppe höher ist als in der obigen Tabelle, ist die Agentur berechtigt, die Kosten zu berechnen. Im Falle einer Gruppenreise, wenn der gesamte Betrag bereits bezahlt ist und der Reisende annulliert, ist der Reiseveranstalter berechtigt 100% des Reisepreises zu behalten. Diese Kündigungsfristen gelten auch für die Änderung des Abreisedatums oder der Unterkunft und in allen anderen Fällen. Wenn der Reisend während der Reise auf eigene Faust oder wegen Notwendigkeit die Reise stornieren muss, hat er keinen Anspruch auf die Auszahlung der Kosten. Der Reiseveranstalter erhebt die Verwaltungskosten, wenn der Reisende die Reise annulliert oder einen Ersatz für die gleiche Reservierung findet, wie im Fall eines Reisenden der eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und die Reise storniert. Bei der Annullierung der Anordnung werden die Kosten für Visa und Reisepass nicht bezahlt. Während der Zahlung der Reise wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung mit dem Reisenden zu schließen.

 

7. RECHT DES REISEVERANSTALTERS AUF STORNIERUNG ODER VERTRAGSÄNDERUNG 
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht auf Reisestornierung spätestens fünf (5) Tage vor der Abreise, wenn die erforderliche Anzahl von Reisenden nicht für die Reise angemeldet wurden. Der Veranstalter behält das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Reisenden Schadenersatz geleistet werden muss, wenn vor oder während der Erfüllung des Vertrages ein Ereignis von äußerlichen, ungewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Umständen eintritt, das nicht verhindert oder vermieden werden konnte, und welche, im Falle eines Eintrittes während den Abschlusses des Vertrages, für den Reiseveranstalter ein berechtigter Grund wäre, diesen Vertrag nicht zu schließen. Im Falle einer Stornierung vor Reisebeginn erstattet der Reiseveranstalter den bis dahin eingegangenen Betrag vom Reisenden zurück, der Reisende jedoch hat kein Recht, die angefallenen Kosten zurückzufordern, für das Visum, Impfungen und ähnliche Kosten. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter vor Reisebeginn erhebliche Änderungen am Programm, Unterkunft und Preis der Reise vornimmt, muss er unverzüglich dem Reisenden schriftlich informieren und ihm einen neuen Vertrag mit den geänderten Bedingungen anbieten. Der Reisende muss spätestens zwei (2) Arbeitstage nach Eingang des geänderten Vertrages einen Antrag auf den geänderten Vertrag stellen. Wenn sich der Reisende weigert seinen Vertrag zu ändern, zahlt ihm der Reiseveranstalter den bereits bezahlten Betrag zurück und der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Wenn der Reisende das überarbeitete Programm / Paket akzeptiert, hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund einer Vertragsänderung.

 

8. STORNIERUNG DER REISE ODER REISENÄNDERUNG 
Der Reisende kann eine Reise nur auf sein Verlangen und mit der schriftlichen Erklärung des Reiseabbruchs abbrechen. Nach der Rückkehr von der abgebrochenen Reise, hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückzahlung unabhängig von der Reiserücktrittsversicherung. Der Reisende kann das Programm oder die vertraglich vereinbarten Leistungen während der Reise nur mit vorheriger Zustimmung des örtlichen Vertreters ändern, mit der Verpflichtung spätestens acht (8) Tage nach seiner Rückkehr von der Reise den Reiseveranstalter über die Änderung benachrichtigen. Falls der Reiseveranstalter nach dem Beginn der Reise eine besondere Leistung aus dem Programm nicht erbracht hat, kann er mit der Zustimmung des Reisenden eine andere Dienstleistung erbringen und den Reisenden für den Preisunterschied zwischen den vertraglich vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistungen entschädigen. Wenn die Dienste vom Reisevertrag unvollständig oder fehlerhaft ausgeführt sind, wird der Reisende zu einem angemessenen Herabsetzung des Preises berechtigt, unter der Bedingung dass er einen Einspruch innerhalb von acht (8) Tagen ab dem Ende der Reise gemacht hat.

 

9. BESCHWERDEN / RÜCKGABE 
Der Reisende hat das Recht, nicht durchgeführte oder unzureichend erbrachte Dienstleistungen zu widersprechen. Für den Fall, dass mehr Reisende Einsprüche und Beschwerden haben, ist jeder Reisende verpflichtet, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Der Reisende ist verpflichtet, in schriftlicher Form oder in einer anderen geeigneten Form innerhalb von acht (8) Tagen unverzüglich eine unregelmäßige Leistung oder eine unzumutbare Erfüllung einer Dienstleistung aus dem Vertrag an die Person zu melden, die die Dienstleistung erbracht hat, sowie den Reiseveranstalter innerhalb von acht (8) Tage nachdem die Reise geendet hat. Der Reisende ist verpflichtet, unverzüglich vor Ort, den unzureichenden Service von Vertretern des Reiseveranstalters zurückzufordern und wenn dieser nicht vor Ort ist, dem Dienstleister. Der Reisende ist verpflichtet mit dem Vertreter zu kooperieren um die Ursache der Beschwerde zu lösen. Falls der Grund der Beschwerde nicht beseitigt wird, bereitet der Reisende eine Aufzeichnung oder Erklärung mit den Vertretern vor, die beide Seiten unterschreiben müssen. Der Reisende ist verpflichtet, innerhalb von acht (8) Tagen nach der Reise einen schriftlichen Beleg oder eine Erklärung zusammen mit etwaigen Rechnungen für zusätzliche Kosten an die Verkaufsstelle, an denen er den Reisevertrag abgeschlossen hat, zu bringen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden schriftlich über die Lösung seiner Beschwerde innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum der Klageerhebung zu informieren. Während der Reiseveranstalter über die Reklamation den Reisenden entscheidet, verzichtet der Reisende auf die Vermittlung durch eine andere Partei sowie auf die Schlichtung von UHPA, insbesondere die Bereitstellung von Informationen an die Medien. Der Reiseveranstalter akzeptiert keine Beschwerden und Rückforderungen für Last Minute Arrangements oder für spezielle Angebote.

 

10. REISEVERANTWORTUNG UND HAFTUNG FÜR SCHÄDEN 
Der Reisende ist verpflichtet, auf Anfrage des Reiseveranstalters, zur rechten Zeit alle Informationen zu liefern, die notwendig für die Organisation der Reise sind, insbesondere in Bezug auf Fahrkarten, Reservierungen und Dokumente, die für die Überquerung der Grenze benötigt werden. Der Reisende ist verpflichtet, dass er persönlich seine Ausweispapiere und sein Gepäck, die Bedingungen für die Grenz-, Zoll-, Gesundheits-, Geld- und andere Bestimmungen zu erfüllen. Der Reisende ist verantwortlich für den Schaden, den er (mit seiner eigenen Schuld) vorsätzlich oder aus groβer Fahrlässigkeit dem Reiseveranstalter oder seinem beauftragten Dienstleister verursacht. Der Reisende ist verpflichtet, die Hausordnung in der Unterkunft, in der er sich befindet und wessen Dienste er benutzt, zu befolgen und er wird für alle eventuellen Schäden kompensieren, die seine Aktionen verursachen. Der Reiseveranstalter darf Dritten keine Informationen die er vom Reisenden, seinem Gepäck, seinen Bewegungen und den Namen seiner Begleiter erhält, ohne seine ausdrückliche Genehmigung preisgeben, und kann sie nur auf Verlangen einer zuständigen Behörde ausliefern. In dem Fall, dass der Reisende nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Reise zu beginnen, kann der Reisende eine andere Person benennen, die vereinbarten Dienstleistungen statt ihm nutzen darf, wenn die Person die spezifischen Bedingungen erfüllt, die für die vertraglich vereinbarte Reise festgelegt wurden, und wenn eine rechtzeitige Benachrichtigung an denn Reiseveranstalter gegeben ist.

 

11. VERANTWORTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Der Reiseveranstalter haftet für alle Schäden, die dem Reisenden durch nicht erfüllte, teilweise oder unangemessene Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der im Vertrag vorgesehenen Reise entstanden sind, den allgemeinen Bedingungen und dem Gesetz. Reiseveranstalter, der Dritten die Ausführung von Transport-, Unterbringungs- oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung anvertraut hat, entspricht an den Reisenden für Schäden, die durch die vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Dienstleistungen verursacht werden, gemäß den geltenden Regeln. Der Reisende hat das Recht volle oder zusätzliche Entschädigung direkt von dem für den Schaden verantwortlichen Dritten zu verlangen, und der Reiseveranstalter wird ihm bei der Erreichung seiner Rechte helfen. Der Reisende handelt in Übereinstimmung mit den Anweisungen und dem Verfahren dieser AGB und des Gesetzes bei der Ausübung seiner Recht auf Schadenersatz. In dem Fall, dass der Reisende sich während der Reise im Rahmen des Programms verletzt, ist er verpflichtet, die ärztliche Bescheinigung über den Grad der Verletzung vorzulegen und mit allen medizinischen Anweisungen in Übereinstimmung den Vorschriften entsprechen. Wenn der Reiseveranstalter gemäß den Geschäftspraktiken gehandelt hat, ist er nicht verpflichtet dem Reisenden zu entschädigen. Ansonsten liegt die Verantwortung des Reiseveranstalters für den Schaden, den der Reisende erlitten hat, in Höhe des Preises des Programmes das schon bezahlt ist, auβer wenn der Reiseveranstalter den Schaden vorsätzlich oder aus groβer Fahrlässigkeit verursacht hat.

 

12. REISEVERSICHERUNG 
Mit Abschluss der Vereinbarung bietet der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reiserücktritts-, Reisegepäcks- und Krankenversicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland an.

 

13. RECHTSVORSCHRIFTEN

Reisende werden benötigt  die Gesetze und Verordnungen der Republik Kroatien und andere durchreisende Länder einzuhalten. Im Fall der Unfähigkeit zu reisen aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften, die durch einen Reisenden verursacht werden, werden alle unnötig anfallenden Kosten vom Reisenden gedeckt.

 

14. GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 
Der Reisende ist verpflichtet, den Reiseveranstalter über alle Tatsachen in Bezug auf seine Gesundheit, seine Gewohnheiten usw. zu informieren, die den Fortgang der Reise gefährden könnten (aus gesundheitlichen oder aus anderen Gründen, eine bestimmte Art von Nahrung, chronischen Krankheiten, Allergien, etc.). Wir empfehlen eine Krankenversicherung abzuschließen.

 

15. PERSÖNLICHE INFORMATIONEN 
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung / Zustimmung gibt der Kunde / Reisende dem Reiseveranstalter frei zugänglich seine persönliche Informationen und erlaubt, dass er sie verwendet, um die Interessen des Reisenden an der vereinbarten Arbeit zu schützen. Dazu gehört auch die Weitergabe dieser Daten an Dritte im In- und Ausland. Dritte sind Personen / Unternehmen, die für die Realisierung dieser Reise / Dienstleistung notwendig sind. Diese Daten können für die weitere Kommunikation verwendet werden. Die Agentur ist verpflichtet, personenbezogene Daten nicht länger als drei Jahre in der Datenbank zu speichern, entsprechend der Entscheidung des Reisebüros an die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogener Daten. Die Agentur verpflichtet sich, diese Daten nicht vorzulegen, oder an Dritte zu verkaufen, außer zum Zwecke der Verwirklichung des angeforderten Dienstes. Die Ausnahme von der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte bezieht sich auf die Versicherung von Reiserücktritts-, Unfall- und Schadensrisiken oder Gepäckverlusten sowie auf eine freiwillige Zusatzkrankenversicherung von Reisenden während der Reise und Bleibe im Ausland. Wenn der Reisende eine Versicherung beantragt, werden die persönlichen Daten an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet.

 

16. GARANTIEVERSICHERUNG 
Croatia Osiguranje d.d. garantiert, nach dem Tourismusgesetz (NN 8/96), den Reisenden zu entschädigen:

 

1.    DEN PREIS DER REISE, falls aufgrund von Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht erbracht wurden

2.   KOSTEN, die durch Insolvenz oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, um die Reisenden zum Abreiseort zurückzubringen.

 

Im Falle einer Insolvenz oder Insolvenz des Reiseveranstalters sollten Reisende, die zufällig reisen,  sich sofort an eine der Filialen von Croatia Osiguranje d.d. oder auf dem Sitz von Croatia Osiguranje d.d. unter den Telefonnummern  +385 1 6333 188 oder +385 1 6333 170 melden. Dieses Dokument erlaubt dem Reisenden seine Entschädigung für angefallene Kosten direkt zu realisieren.

 

17.   HAFTUNGSVERSICHERUNG 
Nach dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat der Reiseveranstalter einen Vertrag mit dem Versicherer über die Versicherung gegen die Haftung für Schäden geschlossen, die vom Reisenden bei Nichterfüllung, Teilleistung oder unzulässiger Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise verursacht werden.

 

18. ZUSTÄNDIGKEIT

Im Falle eines Rechtsstreits gegen Reisende oder den Reiseveranstalter hat das zuständige Gericht in Zagreb den Gerichtsstand.  

In Zagreb, 8. Oktober 2017

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